Kooperationsvereinbarung der Kommunalen Gesundheitskonferenz im Landkreis Schwäbisch Hall
Das zentrale Anliegen der Gesundheitsstrategie Baden-Württemberg ist die Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Menschen in allen Lebensphasen und Lebenswelten.
Für die Umsetzung auf regionaler Ebene gibt es die Kommunale Gesundheitskonferenz im Landkreis Schwäbisch Hall, welche im Jahr 2012 eingerichtet wurde.
Mit dem Gesetz zu Stärkung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit und Vernetzung aller Beteiligten des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg, wurde diese gesetzlich geregelt.
Nach § 5 Abs.1 Landesgesundheitsgesetz ist die Kommunale Gesundheitskonferenz ein Gremium zur Beratung, Koordinierung und Vernetzung von Fragen der Gesundheitsförderung, Prävention, medizinischen Versorgung sowie Pflege mit örtlichem Bezug. Auf Basis der Gesundheitsberichterstattung werden gemeinsam Ziele für identifizierte Problemfelder entwickelt.
Zur Zielerreichung sollen in Arbeitsgruppen konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt, begleitet und evaluiert werden. Im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses wurde die seit 2012 bestehende Kooperationsvereinbarung überarbeitet und an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst.